Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gekippt. Für uns ist das eine erfreuliche Nachricht, denn es ist unser Anspruch, Webhosting mit besonders hohen Datenschutzstandards anzubieten. Die Vorratsdatenspeicherung hätte uns verpflichtet, persönliche Daten unserer Nutzer, etwa über den E-Mail-Versand, grundsätzlich für sechs Monate zu speichern.
Zwar hat das Verfassungsgericht eine solche Speicherung nicht grundsätzlich untersagt, jedoch ist das aktuelle Gesetz für ungültig erklärt worden und damit vom Tisch. Da verschiedene andere EU-Länder (Österreich, Schweden, Irland) die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht umgesetz haben und in anderen (Ungarn) ebenfalls Gerichtsentscheidungen gegen die Umsetzung gefällt wurden, wird die Speicherpflicht auch auf EU-Eben in Frage gestellt.
Wir hoffen daher, dass die Politik sich sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene entschließt, das völlig unangemessene und datenschutzfeindliche Instrument Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen.