Zwang zur »qualifizierten elektronischen Signatur« entfällt
Wir begrüßen die Neuregelungen für elektronisch übertragene Rechnungen durch das Steuer-Vereinfachungsgesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist (Quelle).
Ab sofort können elektronisch übertragene Rechnungen in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn sie keine qualifizierte elektronische Signatur tragen. Die qualifizierte elektronische Signatur wurde von uns von Beginn an abgelehnt, da sie aus sicherheitstechnischer Sicht mehr Schein als Sein verkörpert. Alternativ setzten wir schon immer auf eine digitale Signatur nach dem PGP-Standard, die wir selbst erzeugen und die Ihnen die Sicherheit gibt dass Sie die Nachricht wirklich von uns erhalten und diese nicht verändert wurde. Diese Nachrichten-Signaturen setzen wir für nahezu alle E-Mail-Nachrichten ein.
Um unseren Kunden die letzten Unsicherheiten der nun geforderten innerbetrieblichen Kontrolle zu nehmen laden wir Sie ein, die Eckdaten unseres für den Rechnungsversand benutzten PGP-Schlüssels (sprich: Den Fingerabdruck des Schlüssels) in Papierform anzufordern. Nach einmaligem Abgleich der Schlüsseldaten erhalten Sie eine Verlässlichkeit, die die der qualifizierten elektronischen Signatur weit übersteigt, da keine zusätzlichen (und potenziell fehleranfälligen) Dienstleister involviert sind. Wenn Sie diese Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte formlos an uns.
Das Bundesfinanzministerium hat eine FAQ zu elektronisch übermittelten Rechnungen herausgegeben.